Amtliche Meldung

Informationen zur Räum- und Streupflicht bei Schneefall

Unser kommunaler Winterdienst ist verantwortlich für Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und hohem Gefahrenpotential und sichert folgende Fahrbahnen im Winter:

  • Hauptstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung und hohem Gefährdungspotential
  • Straßen mit Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Sogenannte Gefahrenstellen wie Kreuzungen, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen

Dabei erfolgt der Winterdiensteinsatz je nach Witterung so oft wie nötig und möglich am Tag.


Nicht Teil des Kommunalen Winterdienstes sind folgende Straßen und Wege:

  • Nebenstraßen:
    Diese werden grundsätzlich nicht vom kommunalen Winterdienst bedient.
    Bei extremen Wetterbedingungen führen die Kommunalbetriebe einen Einsatz durch, sofern die Hauptstraßen gesichert und Kapazitäten vorhanden sind.
  • Privatstraßen/-gelände:
    Die Sicherung liegt in der Verantwortung des Grundstücksbesitzer/Anlieger.
  • Gehwege:
    Die Sicherung liegt in der Verantwortung des Grundstücksbesitzer/Anlieger. Auch bei kombinierten Rad- und Gehwegen ist der Anlieger für den Gehweg verantwortlich. Bei Schulen und Kindergärten sind die Betreiber bzw. Grundstückseigentümer zuständig.

Bitte beachten Sie:
Die Mitarbeiter der Bauhöfe versuchen eine geordnete Daseinsversorgung zu gewährleisten.
Allerdings wird diese Arbeit durch Anlieger erschwert, die ihre Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsbereich abstellen und die Räumfahrzeuge dadurch behindern. Daher bittet die Ordnungsbehörde alle Anlieger beim Parken darauf zu achten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnseite von mindestens drei Metern eingehalten wird.
Bei Nichtbeachten kann leider kein Winterdienst in den entsprechenden Straßen erfolgen.

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